| Einreisebeschränkungen:
Die Regierung von Italien verweigert Inhabern von somalischen Reisepässen
den Transit und die Einreise, wenn diese nach dem 1. Januar 1991 ausgestellt
oder erneuert wurden.
Anmerkung: (a) Italien ist Unterzeichner und Anwender des Schengener
Abkommens. (b) Die folgenden Bestimmungen gelten auch für
San Marino und Vatikanstadt.
Reisepass: Allgemein erforderlich. Staatsangehörige
eines EU-Landes können mit einem gültigen oder seit höchstens
einem Jahr ungültig gewordenen Reisepaß einreisen. Alle
anderen Nationalitäten benötigen einen Reisepaß,
der noch mindestens 3 Monate gültig sein muß.
[1] Staatsbürger folgender Länder können
mit einem gültigem Personalausweis einreisen:
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder
und Schweiz;
(b) Kroatien, Liechtenstein, Malta, Monaco, San Marino und Slowenien.
Deutsche Kinderausweise werden anerkannt; Kinder unter 16 Jahren
können auch einreisen, wenn sie im Paß eines Elternteils
eingetragen sind.
Visum: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger
folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen:
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder
und Schweiz;
(b) Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Brunei,
Bulgarien, Chile, Costa Rica, El Salvador, Estland, Guatemala, Honduras,
Hongkong (China), Island, Israel (mit einem von israelischen Behörden
ausgestellten Reisepaß ist allerdings ein Visum erforderlich),
Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Lettland, Liechtenstein,
Litauen, Macau (China), Malaysia, Malta, Mexiko, Monaco, Neuseeland,
Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, Polen, Rumänien, San
Marino, Singapur, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische
Republik, Ungarn, Uruguay, USA, Vatikanstadt, Venezuela und Zypern;
(c) Staatsangehörige aller nicht aufgeführten Länder,
die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.
Transit: Transitreisende, die innerhalb von 48 Std. weiterreisen,
den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente
für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Diese Regelung gilt nicht für Staatsbürger von Afghanistan,
Äthiopien, Bangladesch, Eritrea, Ghana, Irak, Iran, Kongo (Dem.
Rep.), Nigeria, Pakistan, Senegal, Somalia und Sri Lanka, die auf
jeden Fall ein Transitvisum benötigen.
Visaarten: Transitvisum und Einreisevisum (Touristen- oder
Geschäftsvisum).
Visagebühren: Anfragen an die Konsularabteilung der
Botschaft (s. Adressen).
Anmerkung: Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern
müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum
beantragen. Dies wird nur bei der zuständigen konsularischen
Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz
hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den italienischen Vertretungen
in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen
ausgestellt.
Gültigkeitsdauer: Einreisevisum: Maximal 3 Monate Aufenthalt
vom Tag der Ausstellung an. Transitvisum: Maximal 5 Tage (Einreisetag
zählt mit).
Antragstellung: Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft
(s. Adressen).
Unterlagen: (a) Reisepaß, muß noch mindestens
3 Monate gültig sein. (b) Aufenthaltsgenehmigung (für
Staatsbürger anderer Länder mit Wohnsitz in Deutschland,
Österreich oder der Schweiz). (c) Antrag. (d) Rück-/Weiterreiseticket.
(e) 1 Paßfoto. (f) Krankenversicherungsnachweis. (g) Ggf.
Heiratsurkunde, die Ehe mit EU-Staatsangehörigem nachweist.
(h) Lohnbescheinigung/Kontoauszug. Geschäftsvisum: (i) Schreiben
des Sponsors oder Geschäftspartners in Italien und Referenz
des Arbeitgebers. (j) Studienvisum: Schreiben der Schule, Fachhochschule
oder Universität.
Bearbeitungszeit: Unterschiedlich. Einzelheiten von der zuständigen
konsularischen Vertretung (s. Adressen).
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