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Duty Free:
Folgende Artikel können zollfrei in die Türkei eingeführt
werden:
200 Zigaretten und 50 Zigarren oder 200 g Tabak und 200 Stück
Zigarettenpapiere oder 50 g Kautabak oder 200 g Pfeifentabak oder
200 g Schnupftabak [1];
5 Flaschen (je 1 l) oder 7 Flaschen (je 700 ml) Wein oder Spirituosen;
5 Flaschen Parfüm (120 ml);
Kaffee und Tee für den persönlichen Gebrauch;
Geschenke im Wert von 260 &Euro;.
Anmerkung: (a) [1] Zusätzlich können nach
Ankunft 400 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 500 g Tabak zollfrei
im Duty-free-Shop gekauft werden. (b) Nur bestimmte Artikel für
den persönlichen Gebrauch dürfen zollfrei eingeführt
werden. Eine vollständige Liste ist vom Generalkonsulat erhältlich.
Anschließend ein Auszug aus der Liste der erlaubten Artikel
für den persönlichen Gebrauch: eine Kamera und fünf
Filme; ein Taschenrechner; ein Reisewecker; eine Videokamera und
fünf unbespielte Kassetten; eine 8-mm-Filmkamera und zehn unbelichtete
Filme; ein tragbares Radio oder Radio/Kassettenrecorder (mit eingebauten
Lautsprechern); ein CD-Player und bis zu fünf CDs und ein Laptop.
(c) Für spitze Instrumente und Waffen ist eine Einfuhrerlaubnis
erforderlich. (d) Die Einfuhr von Rauschgiften aller Art ist streng
verboten.
Exportbeschränkungen: (a) Die Ausfuhr von Souvenirs
wie z. B. Teppichen unterliegt strengen Zollbestimmungen (je nach
Alter und Wert). (b) Die Ausfuhr von Antiquitäten ist verboten.
(c) Für die Ausfuhr von Mineralien benötigt man eine Lizenz
(Ministerium für Bergbau und Forschung).
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