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Gelbfieber |
Cholera |
Typhus
& Polio |
Malaria |
Essen
& Trinken |
| Vorsichtsmaßnahmen empfohlen |
Nein |
Nein |
Ja |
1 |
2 |
| Impfschein erforderlich |
Nein |
Nein |
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- |
- |
[1]: Von April bis Oktober besteht in der Çukurova/Amikova-Region
und den südöstlichen Landesteilen und Anatolien (Grenzgebiete
zu Syrien und Irak) ein geringes Malariarisiko, allerdings in der
weniger gefährlichen Form Plasmodium vivax. In den größeren
Touristenzentren des Westens und Südwestens besteht keine Ansteckungsgefahr.
[2]: In den größeren Städten ist das Trinkwasser
normalerweise gechlort, sollte aber trotzdem mit Vorsicht genossen
werden. Es sollte vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen
und zur Eiswürfelbereitung abgekocht oder anderweitig sterilisiert
werden. Die Aufschrift Içilmez bedeutet »kein Trinkwasser«,
Wasser mit der Bezeichnung Içilir, Içme suyu oder
Içilebilir kann getrunken werden. Abgefülltes Mineralwasser
ist überall erhältlich. Trocken- und Dosenmilch nur mit
keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch
am besten vermeiden. Fleisch- oder Fischgerichte nur gut durchgekocht
und heiß serviert essen. Schweinefleisch, Mayonnaise und rohe
Salate sollten vermieden werden. Obst sollte geschält und Gemüse
gekocht werden.
Bilharziose-Erreger kommen in manchen Teichen und Flüssen vor,
das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden
werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Leishmaniase tritt auf.
Hepatitis A kommt vor, Hepatitis B ist endemisch.
Tollwut kommt vor. Bei Bißwunden so schnell wie möglich
ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Gesundheitsvorsorge: Die Krankenversorgung in der Türkei
ist gut. Es gibt einen Arzt pro 1700 Einwohner und ein Krankenhausbett
pro 470 Einwohner. Zahlreiche türkische Ärzte und Zahnärzte,
vor allem in den großen Krankenhäusern, sprechen eine
Fremdsprache. Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland benötigen
für freie Behandlung bzw. Kostenrückerstattung die Anspruchsbescheinigung
T/11, die bei der Krankenkasse erhältlich ist. Österreicher
brauchen einen Urlaubskrankenschein. Staatsbürgern der Schweiz
wird der Abschluß einer Reisekrankenversicherung empfohlen.
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