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Deutschland |
Österreich |
Schweiz |
Andere
EU-Länder |
| Paß erforderlich |
Nein/1 |
Ja/1 |
Nein |
1 |
| Visum erforderlich |
Nein/2 |
Ja2/3 |
Nein |
2/3 |
| Rückreiseticket erforderlich |
Ja |
Ja |
Ja |
Ja |
Reisepass: Allgemein erforderlich, muß bei der Einreise
noch mindestens 6 Monate gültig sein. Der deutsche Kinderausweis
wird anerkannt (ab 10 Jahren mit Lichtbild). Ausgenommen sind Staatsbürger
folgender Länder, die für touristische Aufenthalte mit
gültigem Personalausweis einreisen können:
(a) [1] Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Frankreich,
Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande und Spanien.
(b) Malta und Schweiz.
Anmerkung: Die Mitnahme des Reisepasses wird empfohlen,
da bei Kontrollen im Land danach gefragt werden kann.
Visum: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige
der folgenden Länder für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten
(sofern nicht anders angegeben):
(a) [2] Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Finnland,
Frankreich, Griechenland, Luxemburg, Schweden (Staatsbürger
von Österreich, Belgien, Großbritannien, Irland, Italien,
Niederlande, Portugal und Spanien benötigen Visa, erhalten
diese jedoch direkt bei der Einreise) und Schweiz;
(b) Argentinien, Bahamas, Bahrain, Barbados, Belize, Bolivien, Bulgarien,
Chile, Ecuador, El Salvador, Fidschi, Grenada, Honduras, Hongkong
(China), Iran, Island, Israel, Jamaika, Japan, Katar, Kenia, Korea
(Süd), Kuwait, Liechtenstein, Malaysia, Malta, Marokko, Mauritius,
Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Oman, St. Lucia, San Marino,
Saudi-Arabien, Seychellen, Singapur, Trinidad & Tobago, Tschechische
Republik, Tunesien, Uruguay, Vatikanstadt und Vereinigte Arabische
Emirate;
(c) Bosnien-Herzegowina, Indonesien, Kroatien, Mazedonien (Ehem.
Jugosl. Rep.) und Rumänien für einen Aufenthalt von bis
zu 2 Monaten;
(d) Costa Rica, Kasachstan, Kirgisistan, Macau (China), Malediven
und Südafrika für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monat.
Transit: Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluß
weiterfliegen und über bestätigte Weiterreisedokumente
verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Anmerkung: Staatsbürger der folgenden Länder erhalten
bei der Einreise ein Visum; Gebühren und Gültigkeitsdauer
sind je nach Staatbürgerschaft unterschiedlich und können
sich häufig ändern, daher sollte man sich rechtzeitig
mit der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen)
in Verbindung setzen:
(a) [3] Australien, Belgien, Brasilien, Großbritannien,
Irland, Italien, Kanada, Niederlande, Österreich, Portugal,
Spanien und USA für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten (mehrmalige
Einreise); (b) Albanien, Aserbaidschan, Belarus, Estland, Jugoslawien
(Serbien und Montenegro), Jordanien, Lettland, Litauen, Moldawien,
Polen, Russische Föderation, Slowakische Republik, Tadschikistan,
Turkmenistan, Ukraine, Ungarn und Usbekistan für einen Aufenthalt
von bis zu 1 Monat (einmalige Einreise); (c) Georgien und Guatemala
für einen Aufenthalt von bis zu 15 Tagen (einmalige Einreise).
Visaarten: Touristen-/Geschäftsvisum für einfache
und mehrfache Einreise, Arbeits-, Ausbildungs- und Forschungsvisum
und Transitvisum. Visa für Staatsbürger der nachstehenden
Länder werden auf ein herausnehmbares Blatt im Reisepaß
eingetragen: Korea (Nord), Taiwan (China) und Zypern (griechischer
Teil).
Visagebühren: Auskünfte erteilen die zuständigen
konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Gültigkeitsdauer: Unterschiedlich. Transitvisum: bis
zu 1 Woche.
Antragsstellung: Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft
(s. Adressen).
Unterlagen: (a) Gültiger Reisepaß. (b) Antragsformular.
(c) Gebühr. (d) Frankierter, adressierter Rückumschlag.
(e) Ggf. Einladungsschreiben des türkischen Geschäftspartners.
Bearbeitungszeit: Unterschiedlich, abhängig von der
Nationalität des Antragstellers.
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